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1. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 82

1845 - Heidelberg : Winter
82 §. 34. Athen. Stand hatten) keine Volksherrschaft oder Demokratie —, folg- lich (weil bei der Demokratie die Demagogen sich leicht zu unumschränkten Gebietern machen) auch keine Alleinherrschaft oder Tyrannis aufkommen. Und wo die Spartaner ihren Ein- fluß geltend machen konnten, wie das besonders im Pelopon- nes der Fall war, da fielen einerseits die alten Königthümer, anderseits konnten überall in der Folge auch keine Demokra- tieen und Tyrannen (Volksfrennde) auf die Länge bestehen. ©, Athen. 34. Aas Gegentheil des dorisch-spartanischen Wesens stellten die dem ionischen Stamme angehörigen Athener oder Athe- näer auf, die zwar leibliche Ausbildung eben so hoch hielten, als die Spartaner, aber ihr die volle geistige Ausbildung durch Wissenschaft, Kunst und Gewerbsthätigkeit, an die Seite setzten, und sich eine Staatseinrichtung gaben, die jedem Einzel- nen Geltung und Bedeutung verschaffte, aber dabei ein leichtbewegliches, zu steter Neuerung geneig- tes Wesen beförderte. Attika stand in den ältesten Zeiten unter Königen mit einer durch den Adel beschränkten Macht. Der letzte König in Athen hieß Kodrus, der 1068 v. Ehr. bei einem Einfalle, den die Dorier aus dem Peloponnes in Attika machten, durch Selbstaufopferung seinen Tod fand, durch welchen er zur Er- füllung eines Orakelspruches den Sieg auf die Seite der Athener ziehen wollte, was ihm auch gelang. Die Adelsgeschlechter, Eupatriden genannt, schafften nun die Königswürde ab, und schufen die Würde eines Archon mit beschränkterer Gewalt, die über 300 Zahre hin- durch stets bei Einem aus der Familie des Kodrus blieb, nach- her aber auf neun Eupatriden zugleich vertheilt wurde, . welche nun sämmtlich Archonten hießen und alljährlich von andern abgelöst wurden.

2. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 126

1845 - Heidelberg : Winter
120 $. 40. Rom unter den Königen. barvolk diesen zusammengelaufenen rohen Männern seine Töchter zur Ehe geben wollte, und die Römer sich daher durch den Raub der Sabinerinnen und anderer Jung- frauen benachbarter Völker Eheweiber verschafften, geriethen sie besonders mit den Sabinern in Krieg; doch ehe es zur Schlacht kam, führte die Vermittlung dieser Frauen einen Friedensvertrag herbei, vermöge dessen die Sabiner sich durch Anbauung des capitolinischen Hügels mit den Römern zu Einer Gemeinde vereinigten und ihr König Titns Tatrus das Recht bekam, mit Romulus gemeinschaftlich zu regieren. Auf diesem Vertrage beruhet Rom's eigent- liche Gründung. Nom unter den Königen. §. 49. S'chon Romulus hatte die von ihm zuerst gestiftete lati- nische Gemeinde in 10 Euricn gethcilt und einen Rath (Senat) von 100 Beisitzern (Senatoren) eingerichtet, welche die Ver- ordnungen und Gesetze vorbereiteten, über welche die Curie« Beschluß zu fassen hatten. — Der Hinzutritt der sabinischen Gemeinde verdoppelte diese Zahl der Curien und Senatoren; und als späterhin noch eine dritte Gemeinde tu sei sch en Stammes hinzukam, so erhöhte sich die Zahl der Eurien auf 30 und die Zahl der Senatoren auf 300. Das ganze aus diesen drei Stammgemeinden oder Tribus bestehende Volk theilte sich in Patricier (Edle) und Ple- bejer (Gemeine). Die Patricier waren anfangs allein im ^Besitze der 'Staatsgewalt, so wie auch der eroberten Lände- reien. — In einem durch Pietät geheiligten Dienstverhält- nisse zu den Patriciern standen die Clienten oder Hörigen, von denen jeder für das Fortkommen und für den Schutz und Rath, so er von seinem Dienstherrn (Patron) genoß, ihm zu Gegendiensten bereit sepn mußte. — Die Patricier der drei Tribus durften mit einander, nicht aber mit Plebejern und Clienten Ehebündnisse eingehen. — Alte Staatshandlungen

3. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 128

1845 - Heidelberg : Winter
128 §. 50. Die Herrschaft der Patricier. Patricier mit ihren Clienten und Plebejer zusammengenommen aber theilte er in fünf Vermögensklassen und diese zusammen wieder in 195 Centurien ein, um darnach die Steuern und den Heeresdienst zu bemessen. Eine sechste Klasse enthielt die Ärmsten, die zwar auch Stenern zahlten, aber vom Kriegs- dienste frei waren. Die Co mitten jener Centurien machten die eigentliche Volksversammlung aus, welche über die An- träge des Senats zu beschließen hatte. Weil nun dadurch die patricischen Curien das Recht der letzten Entscheidung verloren, so wurde S. Tullius bei den Patriciern verhaßt und in Folge einer Verschwörung von seinem Swiegersohne gestürzt und ermordet. 534 Der siebente König, Tarquinius Superbus, des Vorigen Schwiegersohn, brachte zwar ganz Latium und verschiedene volscische Städte unter römische Hoheit, und ver- schönerte Rom durch den Bau des Capitolium's, drückte aber die Plebejer durch Fröhnd en, Stenern und Kriegsdienste, setzte sogar die Patricier und den Senat hintan und regierte eigenmächtig und gewaltthätig. Daher brachte, während er die Stadt Ard8a.belagerte, die entehrende Gewaltthat, die sein jüngerer Sohn, S ertus Tarquinius an derlucretia, der Gattin des T a r q u i n i u s C o l t a t i n u s begieng, leicht ganz Rom und das Heer in einen Aufruhr, der durch I u n i u s Brutus geleitet wurde. Dem Könige Tarquinius, der nach Rom eilte, wurden die Thore geschlossen; ein Volksbeschluß verbannte ihn und seine ganze Familie und schaffte 310 die Königswürde ab. J. Rom eine Republik. 1. Die Herrschaft der Patricier. §. 50. Rach der Vertreibung der Tarquinier wurde die bis- herige Königsgewalt vertheilt: der größere Theil davon gieng auf zwei Consuln, der kleinere an die Curien über. Die beiden Consuln mußten durch die Centuriatcomi-

4. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 33

1845 - Heidelberg : Winter
$. 9. Die Ägypter. 33 Grundlage hatte, wie der äthiopische, und mit diesem auf den indischen Ursprung zurückdeutet, so artete doch die Religion des Ägypters vorwiegend Ln den häßlichsten Thierdienst aus. Das kam daher, weil das gemeine Volk die in der indischen Mythologie gebotene Heilig hal- t u n g gewisser, den Göttern und Helden zu Begleitern beigegebenen Thiere um so leichter bis zur Vergötter- ung steigerte, je ärmer Ägypten an vielen Thierarten über- haupt ist. Daß es in der Regel die Thiere des indischen C u l t u s waren, auf die der Ägypter seine Verehrung be- zog, beweist der Umstand, daß man Thiere, die theits in Ägypten gar nickt vorkamen, (wie der Löwe, der Bär), theils nur nach Ägypten eingebracht waren (wie der Sper- der , der Affe, der I b i s: denn der Mumien-Ibis ist ver- schieden von dem in Ägypten einheimischen), theils in In- dien zur Gestirnsymbolik gehörten, (wie der Stier, der Widder), theils in Indien als Hausthiere unverletzlich wa- ren (wie die 'Katze, der Ichneumon) göttlich verehrte. Auch die Verehrung des Krokodils stammt aus Indien, wo es dem göttlichen Todtenrichter beigegeben war. Nicht alle diese Thiere wurden in jedem Tempeldistricte verehrt; nur dem Stiere, als dem Sinnbild der befruch- tenden Kraft der Sonne, wurde unter dem Namen Apis die höchste und allgemeinste Verehrung gewidmet. Auch in der h ö h e r n, mehr den Priestern bekannten ägyptischen Götter lehre zeigt sich der äthiopisch-in- dische Ursprung, wie schon aus der Verehrung der Götter P h t h a (-Brahman), K n e p h (-Wischnu) und Osiris (-Siwa), so wie dessen Gattin Isis (-Kali) zu erkennen ist. Der Glaube an die Fortdauer der S e e l e n a ch dem Tode im Todtenreiche, welchem S e r a p i s Vorstand, war bei den Ägyptern vorzugsweise an die Erhaltung des Leichnam's geknüpft. Über jeden Gestorbenen wurde ein, von den Priestern geleitetes Todtengericht gehalten. Fanhen sich gegründete Anklagen wider seinen sittlich-religiö-

5. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 80

1845 - Heidelberg : Winter
80 tz. 30. Sparta. Heloten (Abkömmlinge einer von Sparta besiegten Stadt) waren die eigentlichen Sclaven oder Leibeigenen, die vom Staate einem Grundbesitze zugetheilt waren. 2. Das ganze Land war Eigenthum des Staates d. i. der Spartiatengemeinde; jede Spartiatenfamilie bekam ein Grundstück zur Benützung, durfte es aber nicht veräußern; die Perioiken bekamen zwar gleichfalls Landstücke zur Be- nützung, aber gegen Zinsabgaben; die Heloten mußten das Land bauen. 3. Der eigentliche Spartiate durfte kein Geld von Gold oder Silber, sondern nur von Eisen führen; doch bei den Pe- rioiken, welchen allein Handel und Gewerbe zufiel, mag sich auch erstere Art von Geld gefunden haben. Aller Aufwand in Kleidung, Gerüche und Nahrung war verboten; und damit keiner üppig lebe, mußte immer eine Anzahl Spartiaten die täglichen, höchst einfachen Mahle öffentlich mit einander halten (die Syfsitien). Ilm die einfache Lebensart zu erhalten, war auch jeder Verkehr mit Fremden verboten. 4. Die Kinder gehörten von ihrer Geburt an dem Staate, und wurden auf dessen Kosten von ihrem siebenten Jahre an in öffentlichen Erziehungshäusern erzogen. Die Erziehung war sehr streng, und suchte Verständigkeit im Urtheile, Kürze und Bündigkeit in der Rede, Abhärtung des Leibes gegen alle Schmerzen und Beschwerden, Much und Tapferkeit bis zur Todesverachtung, Aufopferung von Gut und Leben für's Vaterland zu erzielen. 5. Die oberste Leitung des Staates war anfangs bloß in den Händen der 30 G e r o n t e n, von denen die beiden Ersten den Titel Könige führten und aus dem Geschlechte der Herakliden waren. — Späterhin beim Eintritte neuer Be- dürfnisse entstund das Amt der fünf Ephoren, die allmäh- lig eine Aufsicht über die Geronten und die meiste Macht im Staate bekamen. — Bei Änderung oder Einführung nener Gesetze und Bestimmungen hatte auch die gesummte Volks- g emeinde (d. i. die Spartiatengemeinde) das Stimmrecht, und aus ihrer Mitte gieng die Gerusia oder ein ständiger

6. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 83

1845 - Heidelberg : Winter
§. 34. Athen. 83 Um diese Adelsherrschaft zu befestigen, stellte 624 v. Ehr. Drako eine Gesetzgebung auf, die auf die ge- ringsten Vergehen die härtesten Strafen setzte. In Folge dieser, wie man zu sagen pflegte, mit Blut geschriebenen Ge- setzgebung erhob sich Kvlon als Alleinherr zu Gunsten des Volks gegen die übrigen Eupatriden, an deren Spitze Me- gnkles stand. Kylon aber wurde von diesem Lu der Burg von Athen belagert und mußte fliehen; seine Anhänger wur- den, obgleich ihnen Freiheit und Leben zugestanden worden war, von Megakles und seinem Anhänge an den Altären der Götter, zu denen sie sich geflüchtet hatten, getödtet. Dieser Frevel erbitterte das Volk zum tiefsten Haß gegen den Adel, woraus mannigfache Verwirrungen entstanden, bis es endlich 384 v. Chr. dem Solon (aus dem Geschleckte des Kodrus) gelang, die Parteien — bis auf einen gewissen Grad wenig- stens — zu versöhnen, und nach Abschaffung der drakonischen Gesetze dem Staate eine neue, mehr d e m o k r a t i sck e Verfassung zu geben, deren Grundzüge folgende sind: 1. Bürger war, wer einen Athener zum Vater hatte; sämmtliche Bürger bildeten die V o l k s v e r sa m m l u n g , bei der die höchste unumschränkte Gewalt war. 2. Die Bürger waren nach dem Ertrage des Grundbe- sitzes in Vermögensklassen gethcilt; daher dem Adel, der die meisten Güter hatte, anfangs noch die höher» Staatsämter zufielen, bis sich auch andere Bürger, die sich durch Handel und Gewerbe Reichthum und dadurch Grundbesitz verschafften, zu jenen Stellen befähigten. 3. Zu einem Amte gelangte man durch Volkswahl. Zu den jährlichen Archonten, deren Wirkungskreis jetzt noch eingeschränkter wurde, kam der Rath der Vierhun- dert, ein stehender Volksausschuß, der den Vorsitz in der Volksversammlung hatte und dessen Glieder alle Jahre erneuert wurden. Der A r c o p a g oder oberste Gerichtshof, der früher- hin nur von Eupatriden besetzt war und nun allmählig mehr 6*

7. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 131

1845 - Heidelberg : Winter
tz. 51. Kampf der Plebejer und Patricier. 131 Gemahlin, die als Bittende zu ihm in's Lager geschickt wur- den, bewogen hätten, von der Belagerung abzulassen. Dafür aber ward er nachher von den getäuschten Volskern angeklagt und in einem Auflauf erschlagen. 2 Kampf der Plebejer mit den P a t r i c i e r n um die ' Gleichheit. §. 51. Iw ährend die Römer nach Außen zur Erweiterung ih- rer Herrschaft fortwährende Kriege mit den Nachbarvölkern führten, nahm im Innern der Kampf der Patricier und Ple- bejer seinen Fortgang, wobei jene die Erhaltung ihrer Vor- rechte, diese die Gleichstellung mit jenen zum Ziel hatten. Die Plebejer setzten es durch, daß sie allein ihre Tribunen wählen und V o l k s b e s ch l ü s s e fassen durften. Dann kamen sie mit der Forderung, daß ein Theil der Staatsländereien an sie vertheilt werden solle: das war das verhängnißvolle Ackergesetz, das der Con- sul C a ssius, ein Freund der Plebs, in Vorschlag brachte. Dafür aber ward er nach Niederlegung seines Amts von den Patriziern des Strebens nach Königsgewalt angeklagt und als Hochverräther hingerichtet. So oft nun das Acker- gefetz in Anregung kam, wurde es,von den Patriciern be- seitigt. Weil bisher vor Gericht nur nach dem Herkommen entschieden wurde, und daher gar Vieles der Willkühr der Richter überlassen blieb, die Richterftellen aber sammt der dazu nöthigen Rechtskenntniß im Besitze der Patricier wa- . ren: so forderten die Plebejer durch ihre Tribunen feste Gesetze. Lange giengen die Patricier nicht darauf ein; als aber die Plebejer eine Vermehrung ihrer Tribunen bis auf zehn erlangten, mußte der Senat nachgeben und Ge- sandte in die wegen ihrer guten Einrichtungen bekannten griechischen Städte schicken, um bereit Gesetze zu s a m- m e l n. Alsdann wurde eine mit dietatorischer Gewalt bekleidete 9* «

8. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 132

1845 - Heidelberg : Winter
132 Z. 51. Kampf der Plebejer und Patricier. Gesetzgebungs-Commission von zehn Männern, Deeemvirn, gewählt, von der 4si Rom die e r st en g e sch r i e b e n en G e se tz e auf 10 Ta- feln bekam, denen die für das nächste Jahr gewählten De- cemvirn noch zwei Tafeln hinzufügten, weßhalb die ganze Gesetzsammlung den Namen der Zwölftafelgesetze erhielt. Diese letzten Deeemvirn aber mißbrauchten die ihnen ver- liehene Gewalt zu willkührlicher Bedrückung der Plebejer, und behielten ihre Amtsstellen über die festgesetzte Zeit. Als daher zwei Nachbarvölker mit Krieg drohten, folgte das längst unmuthige Volk den Deeemvirn nur ungern ins Feld. Während das Heer zu Felde lag, erlaubte sich der allein zurückgebliebene patricische Decemvir App ins Claudius, von dem die bisherigen Bedrückungen vorzüglich ausgegan- gen waren, eine Gewaltthat, welche den Sturz der Decem- virn zur Folge hatte. Ilm sich nämlich der Virginia, der Tochter des Plebejers Virginiuö, zu bemächtigen, bewog er einen seiner Clienten, sie für das Kind seiner Sclavin aus- zugeben und vor seinem Richterftuhl als Eigenthum anzu- sprechen. Am Tage der letzten Entscheidung aber erschien der eiligst vom Heere zurückgekehrte Vater der Virginia mit ihr und ihrem Bräutigam — unter großer Theilnahme des Volks — vor Gericht, und als Appius das Mädchen wirklich dem Clienten zusprach und die bewaffneten Begleiter des De- cemvirs die murrenden Plebejer vom Richterstuhle Hinweg- trieben, stieß der Vater in der Verzweiflung seiner Tochter das Messer in das Herz, um ihre Tugend vor dem Tyrannen zu retten. Ergriffen von diesem Anblicke, brach das Volk in Much aus und die Claudier mußten fliehen; das unterdeß vom Virginius benachrichtigte Heer kehrte in die Stadt zurück; die Plebejer forderten Absetzung der Deeemvirn, und als sie von den Patriciern verweigert wurde, zogen jene wieder auf den heiligen Berg. Nun gab der Senat nach: die Decem- virn mußten ihr Amt niederlegen; zwei davon, darunter Appius Claudius, nahmen sich im Gefängniß das

9. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 192

1845 - Heidelberg : Winter
192 §. 71. Das deutsche Reich. stellung der Ordnung und Zügelung der widerspenstigen Va- sallen nicht ausreichte, so riech er auf seinem Sterbebette selber zur Wahl seines mächtigsten Gegners, des Herzogs Heinrich von Sachsen, und mit diesem beginnen 819—1024 die Kaiser aus dem sächsischen Stamme. König Heinrich I der Vogler oder Finkler, 919 — 936, legte eigentlich den Grund zur Macht und Würde Deutschlands: er vereinigte Lothringen, das Frankreich an sich gerissen hatte, mit dem deutschen Reiche; legte wäh- rend eines neunjährigen Waffenstillstandes mit den Madyaren, zum bessern Schutz gegen sie, viele fe st e P l ä tz e an, aus denen sich in späterer Zeit Städte mit bürgerlichen Einrichtungen erhoben; er verbesserte das deutsche Kriegs- wesen durch Regelung des Reiterdienstes, schützte die Grän- zen gegen die Normannen und Slaven und brachte zuletzt den Madyaren 933 in der Schlacht bei Merseburg eine solche Niederlage bei, daß sie bei seinen Lebzeiten nicht wieder kamen. Sein Sohn Otto 1 der Große (936 — 973) de- müthigte die Dänen und Slaven, brachte die Böhmen und Polen zur Anerkennung seiner Oberhoheit, und machte in allen diesen Ländern durch Errichtung von Bisthümern dem Christenthume Bahn; und als endlich die Madyaren wieder eindrangen, brach er 93ñ durch die entscheidende Schlacht auf dem Lechfelde ihre Macht für immer. Er machte auch, von einer Partei in Italien gerufen, um der von ihren Feinden bedrängten jungen Wittwe des von einem Usurpator verdrängten Kö- nigs Lothar zu helfen, einen Zug über die Alpen, und er- hielt mit ihrer Hand den Besitz v o n Z t a l i e n, d. i. der Lombardei, deren Ebenen fortan stets derjenigen Macht, die in Europa ein vorwaltendes Ansehen erstrebte, zur Grün- dung und Behauptung desselben so wichtig und nöthig wa- ren. Otto empfieng nicht nur zu Mailand die lombar- dische Krone, sondern wurde auch zu Rom 962 zum römischen Kaiser gekrönt, und diese höchste
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